Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft - das Fundament der Mitbestimmung

 

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für die Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können.

 

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Was machen eigentlich Klassenpflegschaftsvorsitzende?

 

  • Sie berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.
     
  • Die legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Abspreche mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer). Weitere Themen zur Tagesordnung können von allen Eltern angemeldet werden.
     
  • Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
     
  • Die nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.
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